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©Cashback-International 2001

Haftungsausschluss


Der unabhängige Treuhänder

Keith Frank Henry Crabb LLB

KFH Crabb LLB
14 Allardice Street
Stonehaven AB39 2BQ
Kincardineshire
Scotland

Tel: +44 1569 763 249


Keith wurde 1941 als Sohn von britischen Eltern in Shillong Indien geboren, wuchs aber in Schottland auf. Er besuchte die Strathallan Private Boarding School in Perthshire von 1946 bis 1957 und anschliessend die Mackie Academy in Stonehaven bis 1959.

1960 zog Keith nach London um dort als Tee-Prüfer zu arbeiten. 1964 ging er zurück nach Indien, verdiente sich dort seinen Lebensunterhalt bis 1971 als technischer Tee-Berater um danach wieder nach England zurück zu kehren. Nach seiner Rückkunft in England studierte er Jura an der Universität von Aberdeen und schloss 1974 mit seinem LLB (Bachelor of Law) ab. Anschliessend durchlief er eine zweijährige Ausbildung bei Paull & Williamson in Aberdeen und wurde dann zum Assistents-Anwalt bei Storie, Cruden & Simpson ernannt. Von 1979 bis 1986 war er Firmenpartner bei Brander & Cruickshank, später bei Iain Smith & Company, einer Anwaltsfirma ansässig in Aberdeen und Stonehaven. Von 1988 bis 1991 dozierte Keith auch Jurisprudenz bei der Scottish Offshore Training Association.

Von 1991 bis zum heutigen Tag hat Keith als Selbständiger in den folgenden Bereichen gearbeitet: Notar, private legale Beratung, Wohlfahrtswerke, Vormund, Kurator und Treuhandberater. Keith ist sehr engagiert im Bereich der Wohlfahrt für verschiedene Organisationen und er ist desweiteren ein sehr angesehenes Mitglied der Gemeinschaft von Stonehaven.

Die unabhängigen Treuhänder sind der Firma gegenüber für folgende Aufgaben verantwortlich:

a. Unterhaltung und alleinige Unterschriftsberechtigung des Anderkontos, auf dem das gesamte Geld der Händler eingeht.

b. Zuteilung des erhaltenen Geldes, 20% an CashBack Sales & Administration S.A. und 80% in die Anlage mit Kapitalgarantie.

c. Alleinige Unterschriftsberechtigung für die Anlage mit Kapitalgarantie der Firma zur Gewährleistung des Verbraucherschutzes.

d. Gewährung der vollen Konteneinsicht zu Zwecken der Rechnungsprüfung.